Antrag auf Erdbestattung / Urnenbeisetzung auf dem Friedhof der Stadt Braunschweig

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Datenschutz

Antrag auf *
der Stadt Braunschweig
Uhr
Sterbefall

Meldebehördliche Anschrift

Grabstelle *

für
Beisetzungen



für
Beisetzungen



Die Urne wird vom Bestatter mitgebracht

Urne

Vorherige Trauerfeier


Überurne
cm


Urnenschmuck

Aufstellung Holzkreuz oder Holztafel1)

Teilnahme von Angehörigen

1) Bei der Aufstellung eines Holzkreuzes oder einer Holztafel handelt es sich um ein provisorisches Grabmal im Sinne der Friedhofsordnung. Diese dürfen ohne Zustimmung nicht länger als bis zur Herrichtung des Grabbeetes oder -hügels verwendet werden. Eine Herrichtung der Grabstelle muss spätestens sechs Monate nach der Bestattung bzw. der Urnenbeisetzung erfolgen.
Antragstellerin/Antragsteller
Totenfürsorgeberechtigte/Totenfürsorgeberechtigter
Nutzungsberechtigte/Nutzungsberechtigter

Ich gebe mein Einverständnis zur o. g. Bestattung bzw. Beisetzung und übernehme das Nutzungsrecht an der o. g. Grabstätte (gilt nicht für Erd-/Urnenhain und Gemeinschaftsanlagen).
Kostenträgerin/Kostenträger

Ich verpflichte mich, gemäß der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Braunschweig in der jeweils gültigen Fassung die entstehenden Gebühren für die beantragte Leistung nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten.