Belegungsvertrag Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste

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Vertrag
Zwischen der Schule, dem Verein oder der Gruppe (im Folgenden Nutzer genannt)
vertreten durch
Verbleibende Zeichen:
und der
Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
wird folgender Vertrag geschlossen:
1.
Der Nutzer bestellt für die Dauer des Aufenthalts in Grömitz/Lensterstrand die nachfolgend benannte verantwortliche Gruppenleiterin/den nachfolgend benannten verantwortlichen Gruppenleiter:
Verbleibende Zeichen:
2. a
Die Stadt Braunschweig stellt dem Nutzer auf dem städtischen Kinder- und Jugendzeltplatz Grömitz/Lensterstrand
vom
ab ca.

Uhr

iEssenszeiten:
Frühstück 08:30 bis 09:30 Uhr
Mittag 12:30 - 13:30 Uhr
Abend 18:30 bis 19:30 Uhr
bis
ca.

Uhr

iEssenszeiten:
Frühstück 08:30 bis 09:30 Uhr
Mittag 12:30 - 13:30 Uhr
Abend 18:30 bis 19:30 Uhr
Plätze für
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
zuzüglich
Betreuerinnen, die mit in den Zelten schlafen
Betreuer, die mit in den Zelten schlafen
zur Verfügung.


Die Kinder und Jugendlichen sind voraussichtlich im Alter
von
bis
2. b
Für Betreuungspersonal, das nicht mit in den Teilnehmerzelten schläft, können (wenn der Belegungsstand es ermöglicht) Plätze in einem separaten Zelt (ggf. gemeinsam mit anderen Betreuerinnen und Betreuern) oder im Gebäude (nur in begrenzter Anzahl) zur Verfügung gestellt werden.
Gewünscht werden Plätze für
Betreuerinnen
insgesamt
davon im separaten Zelt
davon im Gebäude
Betreuer
insgesamt
davon im separaten Zelt
davon im Gebäude

Wird vom Fachbereich ausgefüllt
Es wird/Es werden

insgesamt

Zelt/Zelte

und zusätzlich

Platz/Plätze im Gebäude
zur Verfügung gestellt.
3.
Der verantwortlichen Gruppenleiterin/Dem verantwortlichen Gruppenleiter wird am Abreisetag eine Rechnung übergeben bzw. übersandt, die der Nutzer bis zu dem Fälligkeitstermin zu überweisen hat. Barzahlungen sind nicht möglich.
Die jeweils gültige Tourismusabgabe für Erwachsene pro Tag und Person wird zusätzlich in Rechnung gestellt und vor Ort abgerechnet. Sie liegt zwischen 1,70 Euro und 3,00 Euro (Stand 2020). Jugendliche unter 18 Jahren und Betreuungspersonal sind davon befreit. Die aktuellen saisonabhängigen Tarife können unter www.groemitz.de eingesehen werden.
4.
Der Tagessatz einschließlich Verpflegung beträgt je Teilnehmerin/Teilnehmer
bei Unterbringung im Zelt:
4.1
bis 6 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
9,50 Euro
12,00 Euro

4.2
6 bis 27 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
19,00 Euro
24,00 Euro

4.3
ab 27 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
21,00 Euro
26,00 Euro

bei Unterbringung im Gebäude:
4.4
bis 6 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
12,00 Euro
14,50 Euro

4.5
6 bis 27 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
24,00 Euro
29,00 Euro

4.6
ab 27 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
26,00 Euro
31,00 Euro

An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag mit drei Mahlzeiten gerechnet.
Sonderleistungen können vereinbart werden. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Superangebote bei all-inclusive
Pro 20 Schülerinnen/Schüler gibt es zwei Freiplätze.
5.
Bei Unterbringung in festen Gebäuden wird bei Einzelzimmerbelegung ein Aufschlag von 50 % berechnet.
Die Kosten für die Endreinigung bei einer Nutzung von 1 bis 3 Nächten betragen 25,00 Euro. Diese entfallen bei einer Nutzungsdauer ab vier Nächten.
Für ausgeliehene Bettwäsche wird eine Gebühr von 7,00 Euro erhoben. Das Ausleihen eines Wäscheeinzelteiles wird mit 3,00 Euro in Rechnung gestellt.
Für die Unterbringung in Zelten sind Schlafsäcke, Bettlaken für die Zeltmatratzen und Kopfkissen mitzubringen.
6. Vergünstigungen
Begleitpersonen (Gruppenleitung, Betreuende usw.) zahlen ab einem Betreuungsschlüssel von 5:1 (5 Kinder, 1 Betreuerin/Betreuer) Entgelte entsprechend den Ziffern 4.2 bzw. 4.5 (6 bis 27 Jahre).
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrerinnen/Lehrer sowie pädagogisches Begleitpersonal bei Klassenfahrten.
Bei einer Belegung von 13 Nächten und mehr erfolgt ein Nachlass von 10 % auf den Einzelpreis pro Übernachtung.
7.
Sollte die Gruppe mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern anreisen wollen als vereinbart, ist vorher eine telefonische Zustimmung von der Zeltplatzleitung einzuholen.
Die An- und Abreise ist vom Nutzer selbst zu organisieren. Die Zelte und Zimmer müssen am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr geräumt werden.
8.
Dieser Vertrag kann bis zu zwei Monate vor der Anreise schriftlich bei: Kinder- und Jugendzeltplatz der Stadt Braunschweig "Lenste", Herr André Ehlers, Mittelweg 121, 23743 Grömitz geändert oder widerrufen werden, ohne dass Ausfallgeld geltend gemacht wird. Als Zeitpunkt gilt der Eingang des Änderungsschreibens bzw. des Widerrufs.            
Eine besondere Regelung gilt bei einem Aufenthalt am Himmelfahrts- und Pfingstwochenende sowie vom 20. Juni bis 31. August. Verträge für diese Zeiträume können nur bis zum 31. Januar d. J. schriftlich geändert oder widerrufen werden, ohne dass ein Ausfallgeld erhoben wird. Für nach dem 31. Januar erfolgte Buchungen gilt eine Änderungs- bzw. Widerrufsfrist ohne Erhebung eines Ausfallgeldes von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
Bei einem späteren Widerruf des Vertrages wird ein Ausfallgeld in Höhe von 50 % des Tagessatzes pro Person und Tag fällig.
Von der Erhebung des Ausfallgeldes kann abgesehen werden, wenn die Plätze anderweitig vergeben werden können.
9.
Wenn bei Anreise die tatsächliche Gruppenstärke die in diesem Vertrag vereinbarte Gruppenstärke um mehr als 10 % unterschreitet, ist ein Ausfallgeld in Höhe von 60 % des Tagessatzes für jede darüber hinaus fehlende Person pro Tag zu zahlen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
10.
Die Hausordnung für den Jugendzeltplatz der Stadt Braunschweig in Grömitz/Lensterstrand ist Bestandteil dieses Vertrages.
11.
Anfragen, Anmeldungen und Änderungen richten Sie bitte
an:
oder vertretungsweise an:
12.
Gerichtsstand ist Braunschweig.
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
I. A.


Nutzer

51.4-006
01.08.2023