Festsetzung des Kindertagespflege-Entgelts

Wichtige Informationen

Hinweise zur Festsetzung des Kindertagespflege-Entgelts

Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird ein Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Das Entgelt wird bis zu dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einkommensabhängig entsprechend des Betreuungsumfangs festgestellt. Die Betreuung ab dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung bleibt bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden entgeltfrei. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt erhoben. Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege durch Schulkinder wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend des Betreuungsumfangs erhoben. Ab dem 1. August 2020 wird auf Antrag bei einem maßgeblichen Einkommen bis 22.999,99 Euro kein Entgelt erhoben.
Unabhängig davon wird das der Entgelterhebung zu Grunde liegende maßgebliche Einkommen stichprobenweise überprüft. Für diese Maßnahme bitte ich schon jetzt um Ihr Verständnis.
Zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit sowie zur Ermittlung des kinderbezogenen Abzugs (Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder) wird eine Auskunft aus dem Melderegister eingeholt. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, müssen Sie dem vorgesehenen Verfahren schriftlich zeitgleich mit der Antragstellung widersprechen sowie die erforderlichen Nachweise für den kinderbezogenen Abzug anderweitig erbringen.

Bearbeitungshinweise

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen/Belege bei.
Wenn Sie das Formular vor dem Ausfüllen leer ausdrucken oder während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars.
Sofern Sie das Formular per Hand ausfüllen möchten, tragen Sie bitte die Daten deutlich lesbar ein.
Sie können uns das unterschriebene Formular
  • per Post
    oder
  • per E-Mail
an die unter Kontakt aufgeführte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse senden.

Datenschutz

Die zur Festsetzung des Kindertagespflege-Entgelts erforderlichen Daten werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

51.0-003
05.03.2024

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