Verwendungsnachweis Öffentliche Veranstaltung (II/5)
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig
Teil 2 Zuschüsse für Aktivitäten an die Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendförderung
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Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ansprechpartnerin der Abteilung Jugendförderung
Frau Haas
Telefon 0531 470-8529
Fax 0531 470-948529
carola.haas@braunschweig.de

Wir rechnen einen Zuschuss für folgende öffentliche Veranstaltung ab *

1

Titel und Thema der öffentlichen Veranstaltung *

Straße, Hausnummer *

Veranstaltungsort

2

Braunschweig,
Dem Verwendungsnachweis ist ein Programm der Veranstaltung und ein Muster einer öffentlichen Einladung beizufügen.

Datum (TT.MM.JJJJ) *

Uhr
Uhr

3

Veranstaltungszeitpunkt

Beginn Uhrzeit (hh:mm) *
von

Ende Uhrzeit (hh:mm) *
bis

Stunden *

51.4-036
19.04.2022

Antragstellende Jugendgruppe / Antragstellender Jugendverband

Jugendgruppe / Jugendverband *

Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) *

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Telefon (für Rückfragen)

E-Mail (für Rückfragen)

Laufende Nummer des Sammelantrages *

Telefax

Teilnehmerinnen/Teilnehmer (6 bis 26 Jahre) *

Jugendleiterinnen/Jugendleiter *

Teilnehmerinnen/Teilnehmer (bis 6 und über 26 Jahre) *

GESAMT

weiblich
männlich
Gesamt

4

Teilnahmezahl

(ohne Teilnehmerinnen/Teilnehmer bis 6 und über 26 Jahre)

Euro
Raummiete

5

Honorar / Aufwandsentschädigung
Euro

Finanzierungsplan

Euro

Sonstige Einnahmen (bitte benennen)

Sonstige Kosten (bitte benennen)
Euro
GESAMTAUSGABEN
Euro
Euro
Euro
Euro
Einnahmen
Eintrittsgelder
Verkaufserlöse
Sponsoren
Zwischensumme
Zuschuss
Der Zuschuss beträgt 35 % der Ausgaben bzw. 70 % bei von Kindern und Jugendlichen selbstorganisierten Veranstaltungen
- bei kleinen Veranstaltungen (bis 5 Stunden Dauer und bis rund
  100 Teilnehmern) maximal 250,00 Euro
- bei großen Veranstaltungen maximal 1.000,00 Euro
GESAMTEINNAHMEN
Euro
Euro
Euro
%
Euro
Lebensmittel sind nach den Richtlinien keine zuschussfähigen Kosten und werden in die Berechnung nur dann einbezogen, wenn die Verkaufserlöse die Ausgaben für Lebensmittel übersteigen.
Bundes-/Landeszuschuss
Eigenmittel
Euro
Euro
Spenden
Euro
5.1
Ausgaben
5.2
Künstlergage
GEMA
Werbung
Materialkosten
Lebensmittel
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
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19.04.2022
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Darstellung des Themas und Bezug zur regelmäßigen Arbeit des Trägers

6.1

Darstellungen

6

Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.

Darstellung der Beteiligung der Kinder bzw. Jugendlichen an der Organisation und Durchführung des Programms

6.2

Datum (TT.MM.JJJJ)

Rechtsverbindliche Unterschrift Jugendgruppe/-verband

Stempel Jugendgruppe/-verband

51.4-036
19.04.2022