Absenderin/Absender *

Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Bitte nutzen Sie die Anlage um die Notwendigkeit der Beschaffung ausführlich darzustellen.
Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
Ansprechpartnerin der Abteilung Jugendförderung
Bei Fragen zum Zuschussverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Haas
Telefon 0531 470-8529
Fax 0531 470-948529
carola.haas@braunschweig.de
Antrag auf einen Zuschuss nach den Förderrichtlinien zur Anschaffung eines Funktionsgegenstandes mit einem Einzelwert von über 178,50 Euro inkl. MwSt. *

1

Antragstellerin/Antragsteller (z. B. Jugendgruppe, Jugendverband o. ä.)

Name der Jugendgruppe, des Jugendverbandes, Trägers, Vereines o. ä. *

Name(n), Vorname(n) der vertretungsberechtigten Person(en) *

Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) *

Telefon *

Fax

E-Mail

Falls Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben:
Wir sind damit einverstanden, dass uns die Bescheide per E-Mail zugesendet werden.

Vorsteuerabzugsberechtigung *

2

Funktionsgegenstand

Genaue Bezeichnung des Gegenstandes *

Beabsichtigtes Beschaffungsdatum/Beabsichtigter -zeitpunkt *

Kosten abzüglich evtl. gewährter Skontoabzüge *

Euro

Kostenvoranschläge

Die Kostenvoranschläge sind ab einem Einzelwert von über 500,00 Euro notwendig. Sie sind vergleichbar, wenn sie exakt den gleichen Gegenstand/Artikel betreffen.
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Erläuterung
In der Anlage zu diesem Antrag wird die Notwendigkeit der Beschaffung ausführlich erläutert.

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Nutzungsverhältnis Kinder-/Jugendgruppe(n) / andere Gruppen

Der Funktionsgegenstand wird genutzt (Angabe bitte in Prozent %) *
%
für unsere Kinder-/Jugendarbeit (Kinder und Jugendliche von 6 bis 26 Jahren) für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für die allgemeine/überfachliche Jugendarbeit
%
für sonstige Gruppen (z. B. Erwachsenen-, Kleinkind-, Konfirmanden- oder andere Gruppen) und fachbezogene Jugendarbeit (z. B. in Sportvereinen, Kirchen, Feuerwehr)

5

Einnahmen

5.1
Eigenmittel *
Euro
5.2
Sonstige Einnahmen (ohne den städtischen Zuschuss) *
Euro
5.3
Zwischensumme
Euro
5.4
Städtischer Zuschuss (bis 50 %)
Euro
(bis 50 % unter Berücksichtigung des Nutzungsverhältnisses für die Kinder-/Jugendarbeit bei Ziffer 4)
5.5
Gesamteinnahmen
Euro
5.6
Saldo
(Kosten des Funktionsgegenstandes abzüglich Gesamteinnahmen)
Euro

6

Verpflichtungen bei Erhalt eines städtischen Zuschusses

Wir verpflichten uns, die Funktionsgegenstände sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für den beantragten Zweck für die übliche Nutzungsdauer zu verwenden. Sofern die Funktionsgegenstände vor Ablauf der üblichen Nutzungszeit nicht mehr benötigt werden bzw. unbrauchbar sind oder für einen anderen Zweck verwendet bzw. veräußert werden, werden wir dies dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie unverzüglich anzeigen.
Wir verpflichten uns, Änderungen zum Antrag unverzüglich mitzuteilen. Zudem verpflichten wir uns, den Verwendungsnachweis nach dem vorgeschriebenen Muster mit den Belegen innerhalb von 6 Monaten nach der Anschaffung der Funktionsgegenstände vorzulegen. Jeder Beleg oder Kopie davon muss mindestens die Angaben über den Zahlungsempfänger, die genaue Artikelbezeichnung, Tag und Grund der Zahlung und den Zahlungsbeweis enthalten. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, die Bücher und Belege jederzeit anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die erforderlichen Unterlagen halten wir dazu bereit.

7

Inventarisierung des Funktionsgegenstandes

(Nur für Gegenstände ab einem Wert von 410,00 Euro ohne Umsatzsteuer)

8

Bankverbindung

Der bewilligte Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaberin/Kontoinhaber *

IBAN *

BIC *

Datum (TT.MM.JJJJ)

Rechtsverbindliche Unterschrift Jugendgruppe/-verband

Stempel Jugendgruppe/-verband

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Anlage zum Antrag II/6

Begründung

Die Notwendigkeit der Beschaffung des Funktionsgegenstandes wird wie folgt ausführlich begründet *
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