Stadt Braunschweig
Fachbereich Umwelt
Abteilung Gewässer- und Bodenschutz
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
Antrag auf Entnahme von Grundwasser und Einleitung in ein Gewässer im Rahmen einer Wasserhaltungsmaßnahme

Bearbeitungshinweise

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Fundstellen der im Folgenden verwendeten Rechtsgrundlagen

¹ Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz - (WHG) vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung
² Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) vom 25. April 2007 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 173), in der derzeit geltenden Fassung
³ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. IS. 540), in der derzeit geltenden Fassung

I. Antragsteller

Name*

Vorname*

PLZ*

Ort*

Straße, Hausnummer*

Telefon

E-Mail-Adresse

II. Entnahme

Ich/Wir beantrage(n) gem. § 10 WHG¹ die Erlaubnis zur Absenkung des Grundwassers mit einer maximalen Menge in (alle Felder sind auszufüllen):*
l/s
m³/h
m³/d
insgesamt bis zu
m³ im Absenkungszeitraum vom
bis
zu Tage zu fördern, um den Grundwasserspiegel von
m NN auf
m NN
abzusenken. Die Absenkung erfolgt innerhalb des o. g. Zeitraums an
Tagen.
Bei Grundwasserentnahmen mit einer jährlichen Menge von 5.000 m³ bis unter 100.000 m³ ist im Einzelfall eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind.
Bei einer Gesamtfördermenge von mehr als 100.000 m³ Grundwasser ist für die geplante Maßnahme die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 (2) UVPG³ durchzuführen. Weitere Informationen sind in Anhang I. dieses Antragsformulars zusammengestellt.
Anhang I.: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach UVPG
Wird bei Wasserhaltungsmaßnahme eine Grundwassermenge von jährlich mehr als 100.000 m³ bis zu 10 Mio. m³ entnommen, ist gemäß § 7 (1) in Verbindung mit Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG durch die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde der Stadt Braunschweig) die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles werden die möglichen Auswirkungen der beantragten Grundwasserbenutzung überschlägig geprüft.
Bei Wasserhaltungsmaßnahmen sind im Allgemeinen die Ausdehnung des durch die Grundwasserabsenkung verursachten Absenktrichters, die Beeinflussung möglicher Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen durch die Maßnahme, die Lage groß- und kleinräumiger grundwasserabhängiger Vegetationsbereiche im Einflussbereich der Absenkung, das Vorhandensein setzungsempfindlicher Böden und daraus resultierend die Gefährdung von Bauwerken und Denkmälern, sowie sonstige negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm-, Schmutzbelästigung etc.) zu betrachten.
Der Antragsteller ist verpflichtet, die zur Vorprüfung benötigten Angaben zur Verfügung zu stellen. Die benötigten Angaben zu den genannten Punkten müssen entsprechend der Anlage 2 zum UVPG zusammengestellt und spätestens mit diesem Antrag vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unbedingt, dass durch die Vorprüfung verlängerte Bearbeitungszeiten entstehen können.

Die Entnahme erfolgt auf folgendem Grundstück

Straße, Hausnummer*

Braunschweig,

Gemarkung*

Flur*

Flurstück(e)*

Aktenzeichen der Baugenehmigung

Setzungen an benachbarter Bebauung erwarte ich nicht, weil:

Verantwortliche Person auf der Baustelle

Name*

Vorname*

PLZ*

Ort*

Straße, Hausnummer*

Telefon

E-Mail-Adresse

III. Einleitung des entnommenen Grundwassers (zutreffende Alternative bitte ankreuzen):

Ich beantrage die Einleitung des geförderten Grundwassers in das Gewässer*
in Braunschweig
Ich beantrage die Einleitung des geförderten Grundwassers über die Regenwasserkanalisation der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) in das nächstgelegene Gewässer.
Die Einleitung in den Schmutzwasserkanal ist bei der SE|BS zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der SE|BS unter:
https://www.stadtentwaesserung-braunschweig.de
Telefon: 0531 383-45 000 Telefax: 0531 383-45 001 E-Mail: service@se-bs.de
Die beantragte Erlaubnis ist nach den Vorschriften des NVwKostG² kostenpflichtig.

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt

Sonstige Unterlagen (bitte geben Sie eine Bezeichnung an)
Angaben gemäß Anlage 2 des UVPG zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles (Nur bei einer Entnahmemenge von jährlich mehr als 100.000 m³ Grundwasser, bitte ankreuzen)
Bitte treffen Sie folgende Aussage:*

Name*

Vorname*

PLZ*

Ort*

Straße, Hausnummer*

Telefon

E-Mail-Adresse

Vom Antragsteller abweichende Person, die den Gebührenbescheid erhalten soll:

Hinweis

Diese Erlaubnis ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter und ersetzt nicht sonstige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen und dergleichen. Dies gilt auch für den bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu stellenden Antrag auf Genehmigung der Einleitung in den Regen- oder Schmutzwasserkanal.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der SE|BS unter:
https://www.stadtentwaesserung-braunschweig.de
Telefon: 0531 383-45 000 Telefax: 0531 383-45 001 E-Mail: service@se-bs.de

Dass diese Erlaubnis unbeschadet der privaten Rechte Dritter ergeht, gilt auch für den Fall, dass die Stadt Braunschweig als Grundstückseigentümerin betroffen ist. Bei Inanspruchnahme von nicht öffentlich-rechtlich gewidmeten städtischen Grundstücksflächen ist die Abteilung Liegenschaften der Stadt Braunschweig zu beteiligen.
68.2-002
27.08.2021