Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Wichtige Informationen

Hinweise zum Antrag

Im Falle einer unwahren Anzeige, welche vorsätzlich oder leichtfertig erstattet wurde, können der anzeigeerstattende Person unter Umständen die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der betroffenen Person nach § 105 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auferlegt werden. Weiteres zur Privatanzeige erfahren Sie hier
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Anzeigeerstattende Person
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