Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnen und Senioren
Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig
Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger
Tätigkeit
Anlage zum Antrag auf Wohngeld vom*
Wohngeldnummer:
(soweit bekannt)

Bearbeitungshinweise

Diese Anlage ist für jede Person mit selbständiger Tätigkeit bzw. bei mehreren selbständigen Tätigkeiten für jede dieser Tätigkeiten auszufüllen.
Wenn Sie das Formular absenden oder während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars.
Bitte beachten Sie bei den Anlagen die maximale Dateigröße von 4MB. Wandeln Sie (wenn möglich) große Dateien - wie z.B. Bilddatein - vor dem Hochladen in PDF-Dateien um. Die maximale Größe aller Dateien darf 30MB nicht überschreiten!

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Datenschutzhinweise

Datenschutz und Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten

Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den Hinweise zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung von Daten.

Angaben zur Person

Person, die den Wohngeldantrag gestellt hat

Haushaltsmitglied mit selbständiger Tätigkeit

Antragsteller Nachname*

Haushaltsmitglied Nachname*

Antragsteller Vorname*

Haushaltsmitglied Vorname*

Antragsteller Geburtsdatum*

Haushaltsmitglied Geburtsdatum*

1. Wie ermitteln Sie ihren Gewinn?*

2. Liegt ein vom Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) abweichendes Wirtschaftsjahr vor?*

Beginn abweichendes Wirtschaftsjahr*

Ende abweichendes Wirtschaftsjahr*

bis

3. Angaben zur Höhe des Gewinns

Hinweise zum Gewinn
I. Betriebseinnahmen
Dazu zählen z.B. auch:
  • Sie nutzen Ihr betriebliches Kraftfahrzeug auch privat. Der Nutzungswert ist als Betriebseinnahme zu erfassen.
  • Sie entnehmen Waren für den privaten Verbrauch. Der Gegenwert dieser Waren ist als Betriebseinnahme zu erfassen.
Keine Betriebseinnahmen sind z. B. die Aufnahme eines Darlehens, Einlagen von Wirtschaftsgütern, Erhöhung des Kapitals Ihrer Gesellschaft.
II. Betriebsausgaben
Dazu zählen– steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Aufwendungen müssen dem Betrieb zuzuordnen sein.
Keine Betriebsausgaben sind u.a.:
  • private Entnahmen für die private Lebensführung (z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnung);
  • Beiträge des selbständig tätigen Haushaltsmitglieds für die eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung;
  • Tilgungsraten eines betrieblichen Darlehens;
  • Zahlung der Gewerbesteuer.
III. Der Gewinn, der zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen zählt,
weicht vom Gewinn im Sinne des Einkommensteuerrechts ab:
  • Verlustvor- und Verlustrückträge werden nicht berücksichtigt;
  • ein vertikaler Verlustausgleich wird nicht vorgenommen;
  • Investitionsabzugsbeträge werden nicht berücksichtigt;
  • erhöhte Absetzungen zählen teilweise zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen.
Hinweise zur Prognose des Gewinns und zum Bewilligungszeitraum:
Der im Wohngeldbewilligungszeitraum zu erwartende Gewinn ist zu prognostizieren, das heißt: Es ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Wirtschaftsjahr, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt, zu erwarten ist. Hierfür kann der Gewinn eines vergangenen Wirtschaftsjahres herangezogen werden, solange im Einzelfall keine Gründe dagegensprechen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt in der Regel am Ersten des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag stellen und endet mit Ende des Wirtschaftsjahres. Die Prognose des Gewinns bezieht sich immer auf das gesamte Wirtschaftsjahr (z. B. 01.01. bis 31.12.).
Beispiel Erstantrag: Sie beantragen am 15.05.2020 Wohngeld. Das Wirtschaftsjahr ist mit dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) identisch. Der Gewinn ist für das gesamte Kalenderjahr 2020 zu schätzen. Wohngeld kann vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 bewilligt werden.
Beispiel Weiterleistungsantrag: Sie beantragen am 15.11.2020 Wohngeld für die Zeit ab 01.01.2021. Das Wirtschaftsjahr ist mit dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) identisch. Der Gewinn ist für das gesamte Kalenderjahr 2021 zu schätzen. Wohngeld kann vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 bewilligt werden.
Bitte fügen Sie zur Nachvollziehbarkeit Ihrer Prognose ggf. Unterlagen bei, wie z. B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Bescheide über Einkommensteuervorauszahlungen des laufenden Wirtschaftsjahres.
Ich mache den Antrag im Rahmen eines/einer*

A Angaben zur Höhe des Gewinns im Rahmen eines Erstantrages

a) Wie hoch war Ihr Gewinn im vorangegangenen Wirtschaftsjahr (nur sofern in diesem bereits die selbständige Tätigkeit ausgeübt worden ist)?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn
(Jahresbetrag in Euro)

b) Wie hoch wird Ihr Gewinn voraussichtlich im laufenden Wirtschaftsjahr sein?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn*
(Jahresbetrag in Euro)
Hinweis
Der Bewilligungszeitraum für Wohngeld beginnt in der Regel am Ersten des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag stellen und endet mit Ende Ihres Wirtschaftsjahres. Sofern Sie erstmalig Wohngeld in den letzten drei Monaten Ihres Wirtschaftsjahres beantragen, kann Wohngeld bereits bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres bewilligt werden.
Beispiel: Sie beantragen am 05.10.2020 Wohngeld. Ihr Wirtschaftsjahr ist mit dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) identisch. In diesem Fall kann Wohngeld vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2021 bewilligt werden.

In diesen Fällen bitten wir Sie zusätzlich um Beantwortung der Frage c):

c) Wie hoch wird Ihr Gewinn voraussichtlich im folgenden Wirtschaftsjahr sein?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn
(Jahresbetrag in Euro)

B Angaben zur Höhe des Gewinns im Rahmen eines Weiterleistungsantrages

a) Wie hoch wird Ihr Gewinn voraussichtlich im folgenden Bewilligungszeitraum (Wirtschaftsjahr) sein?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn*
(Jahresbetrag in Euro)

b) Wie hoch war Ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr davor (ggf. schätzen)?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn
(Jahresbetrag in Euro)

C Angaben zur Änderung des Gewinns in einem laufenden

Wie hoch wird Ihr Gewinn voraussichtlich im laufenden Bewilligungszeitraum (Wirtschaftsjahr) sein?

Betriebseinnahmen
(Jahresbetrag in Euro)
Betriebsausgaben
(Jahresbetrag in Euro)
Gewinn*
(Jahresbetrag in Euro)
Begründung für die Änderung des Gewinns

4. Bei der Berechnung des in Frage 3 angegebenen Gewinns wurden berücksichtigt:

Hinweis
Haben Sie oder ggf. der/die von Ihnen mit der Gewinnermittlung oder der Einkommensteuererklärung beauftragte Steuerberater/in die folgenden einkommensteuerrechtlichen Positionen berücksichtigt, dann geben Sie bitte die nachfolgenden Beträge an:
Gewinnmindernd:

erhöhte Absetzungen nach §§ 7a, 7h oder 7i EStG:*

(Nachweis beifügen)

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG:*

(Nachweis beifügen)

Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG:*

(Nachweis beifügen)

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG:*

(Nachweis beifügen)
Gewinnerhöhend:

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG:*

aus dem Jahr:
:
aus dem Jahr:
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aus dem Jahr:
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aus dem Jahr:
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aus dem Jahr:
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aus dem Jahr:
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Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

5. Weitere Anmerkungen

6. Folgende Unterlagen sind diesem Vordruck beigefügt

a) Nachweis des Gewinns im vorangegangenen Wirtschaftsjahr
b) Prognose des Gewinns für das laufende Wirtschaftsjahr bzw. für den folgenden Bewilligungszeitraum
c) Zusätzliche Anhänge
50.1-002
10.08.2021