Wichtige Hinweise:
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ein Antrag sollte mindestens 4 Wochen im Vorfeld
zum Veranstaltungstermin bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH gestellt worden sein.
Zusätzliche Genehmigungen können neben Folgekosten auch zusätzlichen Zeitaufwand verursachen.
Alle Preisangaben zuzüglich Mehrwertsteuer.          
Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Sack 17
38100 Braunschweig
Weitere wichtige Hinweise sind gekennzeichnet mit
Ansprechpartner für Rückfragen:
Frau Janine Falk
Frau Isabell Thies
Frau Ayla Schröder
Frau Nuray Ataer
Telefon 0531 470-3465
Telefon 0531 470-3249
Telefon 0531 470-2058
Telefon 0531 470-3243
Datum:
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Fläche im Rahmen einer Veranstaltung

1.  Angaben zur Veranstalterin/zum Veranstalter

Ggf. Angabe der juristischen Person wie Firma / Verein / Organisation

Name, Vorname *
(bei juristischer Person: Angabe des/der Vertretungsberechtigten)

Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) *

Telefon *

Fax

E-Mail *

2.  Angaben zur Ansprechpartnerin/zum Ansprechpartner vor Ort

Name, Vorname der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners während der Veranstaltung vor Ort *

Mobiltelefon *

BSM-007
01.04.2022
Seite 1 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

3.  Angaben zur Veranstaltung

Name der Veranstaltung *

Ort der Veranstaltung in Braunschweig (Mehrfachauswahl möglich) *

Hinweis: Sobald eine Fläche angeklickt wird, öffnet sich ein Steckbrief dazu.
Veranstaltungszeitraum *

Datum

Uhrzeit

Datum

Uhrzeit

insgesamt:
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
davon
Öffnungszeiten/
Veranstaltungszeiten:
vom
bis
vom
bis
vom
bis
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Aufbau:
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Abbau:
vom
bis
Hinweise:
Für die Nutzung der Fläche "Platz der Deutschen Einheit" fallen zusätzlich folgende Kosten an:
  • Brunnenabdeckplatten
  • Gitter an der Polizeizufahrt
50,00 Euro Nutzungsentgelt
90,00 Euro Nutzungsentgelt
Diese erhalten Sie bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
Platzmiete: 200,00 Euro täglich, ab einer Woche 100,00 Euro täglich (gilt für alle Plätze).
Diese kann nach Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung erlassen werden. Eine Reduzierung kann auch erfolgen bei öffentlichem Interesse oder wenn bei längerer Nutzung die Entgelthöhe die Zumutbarkeit übersteigt.                                       
BSM-007
01.04.2022
Seite 2 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

4.  Angaben zu Aufbauten, Verkaufsstände, Bühne

Aufbauten:
Eine maßstabsgetreue Zeichnung (1:500) *
Bühne: *

Fläche m2

Länge

Breite

Höhe

Verkaufsstände: *
  • Bieten Sie Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr an? *
  • Haben Sie eine Reisegewerbekarte? *
Bei "nein" nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem heimatlichen Ordnungsamt auf!
  • Verkaufen Sie sonntags Ware, die geliefert werden soll? *
Bei "ja" nehmen Sie bitte Kontakt zum Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, Abteilung Ordnungs- und Gewerbe-
angelegenheiten, Servicetelefon 0531 470-5712 oder -5757 auf!
Was genau wird angeboten und wie groß sind die Stände:

Warensortiment des Standes

Länge

Breite

Bedenken Sie bitte auch, sich an die GEMA zu wenden, um deren Bedingungen und Preise zu erfragen.
0,70 Euro pro m2 pro Tag
8,10 Euro pro m2 pro Tag (maximal aber 62,50 Euro pro Tag pro Stand)
  • Bühnenkosten:
  • Verkaufsstände:
16,10 Euro pro m2 pro Woche
40,10 Euro pro m2 pro Monat
BSM-007
01.04.2022
Seite 3 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

4.  Angaben zu Aufbauten, Bühne, Verkaufsstände (Fortsetzung)

Karussell:

Durch-
messer

Art

Länge

Breite

Sonstiges:

was genau

Länge

Breite

5.  Bauordnung / Notwendigkeit einer Ausführungsgenehmigung und/oder einer
     Gebrauchsabnahme bei Fliegenden Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.  Beispiele: Bierzelte, Fahrgeschäfte, Tribünen. Bevor Fliegende Bauten das erste Mal aufgestellt werden, ist eine Ausführungsgenehmigung erforderlich (u. a. nicht bei Zelten unter 75 m² Größe).
Folgende Fliegende Bauten sollen eingesetzt werden: *
  • Zelte (die Fliegende Bauten sind!) mit einer Grundfläche bis 75 m²
  • Fliegende Bauten (z. B. Verkaufsstände, Videoboard, Zelte) bis 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden.
  • Bühnen, die fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstiger Aufbauten, mit nicht mehr als 5 m Höhe, mit einer Grundfläche von nicht mehr als 100 m² und einer Fußbodenhöhe von nicht mehr als 1,50 m.
  • Fliegende Bauten mit nicht mehr als 5 m Höhe, die für Kinder bestimmt sind und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 1 m/s betrieben werden.
Hinweis
Sollten Ihre Aufbauten einer dieser Eigenschaften entsprechen bzw. Sie ein "ja" angekreuzt haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Stelle Bauaufsicht, Telefon 0531 470-2661, veranstaltungen-bauordnung@braunschweig.de

6.  Ist Ihre Veranstaltung barrierefrei?

  • Verlegte Schläuche und Kabel sind an den Hauptlaufwegen mit überfahrbaren Kabelbrücken versehen
  • Laufwege sind auch breit genug für Rollstuhlfahrer (mindestens 1,60 m)
  • Ist die Mindestdurchgangshöhe an den Ständen (mindestens 2 m) gewährleistet?
  • Sind die Zugänge barrierefrei?
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen der Behindertenbeirat Braunschweig e. V. unter info@behindertenbeirat-bs.de oder unter 0531 470-5991 zur Verfügung.
BSM-007
01.04.2022
Seite 4 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

7.  Fachbereich Tiefbau und Verkehr bzw. BELLIS GmbH / Verkehrswegeplanung

Prüfen Sie bitte, inwieweit es notwendig ist,  im Sinne der zu beantragenden Veranstaltung zusätzlich eine sogenannte verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen.
Dies wird notwendig, wenn z. B.:
  • Straßen gesperrt werden müssen,
  • bestehende Parkplätze als Veranstaltungsfläche benötigt werden und/oder
  • Halteverbote in der bzw. außerhalb der Veranstaltungsfläche zusätzlich definiert werden.
Sollten Ihre Aufbauten einer dieser Maßnahmen erfordern, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:

8.  Fachbereich Tiefbau und Verkehr / Ausnahmegenehmigung(en)

Es werden Ausnahmegenehmigungen benötigt: *
(Entgelt nach Anzahl der Fahrzeuge, 20,00 Euro je Fahrzeug)
  • Während der Veranstaltungszeit dürfen keine Fahrzeuge auf der Veranstaltungsfläche verbleiben!
  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf der Veranstaltungsfläche!
  • In Fußgängerzonen nicht notwendig innerhalb der Lieferzeiten (täglich von 18:00 - 11:00 Uhr); auf Gehwegen ist eine Ausnahmegenehmigung immer notwendig.

9.  Angaben zu Zuschauern

Wie viel Zuschauer werden über den gesamten Veranstaltungszeitraum erwartet? *
Wie viel Zuschauer können sich maximal an einem Zeitpunkt auf der Veranstaltungsfläche aufhalten? *
Hinweis für Großveranstaltungen ab 5.000 Zuschauer
Wir empfehlen, sich mit der Verkehrs-AG in Verbindung zu setzen und zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Eintrittskarte mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu koppeln.
BSM-007
01.04.2022
Seite 5 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

10. Immissionsschutz / Lautsprechereinsatz

Charakter der Veranstaltung/des Festes: *
Werden Tongeräte bzw. Geräte zur Beschallung wie Lautsprecher, Megaphone, elektrische Verstärker, Musikinstrumente o. ä. eingesetzt? *

Art/Anzahl

Programmablauf im Freien bzw. Zelt:

Zeitablauf

Darbietung, Auftritt
ggf. Name der Band/Künstler

Rock/
Pop

bis

Klassik

sonstiges

von

1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.

11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung

A. Bauordnung / Versammlungsstätte
Ist die Veranstaltungsfläche ganz oder teilweise eingezäunt? *
Wenn ja, fasst die Veranstaltungsfläche mehr als 1.000 Besucher,
bei einer Annahme von 2 Personen pro m²?
Wenn Sie beide Fragen mit "ja" beantwortet haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Stelle Bauaufsicht, Telefon 0531 470-2675, veranstaltungen-bauordnung@braunschweig.de
BSM-007
01.04.2022
Seite 6 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)

B. Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) / Strom
Benötigen Sie Strom? *

Datum

Uhrzeit

Datum

Uhrzeit

Strom wird benötigt
vom
bis
  • Kohlmarkt:
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH stellt insgesamt 6 verschiedene  Anschlüsse auf dem Kohlmarkt zur Nutzung bereit. Unter anderem werden dort 2 Schuko-Steckdosen (Nr. 1, 2), ein 16 Ampereanschluss (Nr. 3), ein 32 Ampereanschluss (Nr. 4) und 2 Starkstromanschlüsse
(Nr. 5, 6) mit jeweils 63 Ampere bereitgestellt.
Das Merkblatt Strom Kohlmarkt kann hier eingesehen werden.
Bei Bedarf: Benötigt werden die Anschlüsse Nummern:
  • Platz der Deutschen Einheit:
Der Stromanschluss gehört der BSM, hier wird die Bereitstellung des Anschlusses mit
50,00 Euro täglich berechnet. Um einen Verteilerkasten müssen Sie sich bzw. der Veranstalter kümmern.
  • Altstadtmarkt und Magnikirchplatz:
Verwaltung und Abrechnung erfolgt von dem Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, Bereich Marktwesen.
Nehmen Sie bitte Kontakt auf: Telefon 0531 470-5752, marktwesen@braunschweig.de
  • alle anderen Veranstaltungsorte:
Alle anderen Plätze sind individuell geregelt, sprechen Sie uns bitte an.
C. Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement / Wasser
Benötigen Sie Wasser? *
Wenn Sie die Frage mit ja beantwortet haben bzw. Bedarf an Wasser haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement, Stelle Betriebshandwerklicher Dienst, Telefon 0531 470-5431, vkm@braunschweig.de
D. Braunschweig Stadtmarketing GmbH / Haftpflichtversicherung
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. ein Nachweis hierüber *
BSM-007
01.04.2022
Seite 7 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)

E. Braunschweig Stadtmarketing GmbH / Anliegerinfo
Die durch die Veranstaltung betroffenen Anlieger sind in geeigneter Form schriftlich bzw.
persönlich vor der Veranstaltung zu informieren.
Inhalt der Information sollte sein:
  • Ansprechpartner vor Ort während der Veranstaltung
    (mit Handynummer und ggf. E-Mail-Adresse)
  • Art und Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigung
  • Kurzbeschreibung der Veranstaltung
  • ggf. Lageplan
Eine Anliegerinfo *
Wie: *
Wann: *
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH sollte bereits im Vorfeld über Art und Umfang der Unterrichtung informiert werden.
F. Feuerwehr / Technische Informationen
  • Offenes Feuer *
Wenn ja:
  • Einsatz Pyrotechnik (untenstehenden Hinweis beachten!) *
  • Einsatz Laser *
  • Einsatz Nebelmaschine *
  • Dekorationsstoffe sind schwer entflammbar (B1 Zertifikat) *
  • Fritteuse *
  • Flüssiggas/Gasflaschen (unten stehenden Hinweis beachten!) *
  • Tiere auf der Bühne *
  • Sonstiges:
  • Sonstiges:
Zu Pyrotechnik:
Feuereffekte und das Abbrennen von Pyrotechnik sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen gesondert mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Feuerwehr, Stelle Einsatzvorbereitung, Feuerwehrstraße 11, 38114 Braunschweig, Telefon 0531 2345-5230, einsatzvorbereitung@braunschweig.de, beantragt werden.
Zu Flüssiggas/Gasflaschen:
Die Flüssiggasanlage muss dem Stand der Technik entsprechen und durch einen Sach- kundigen geprüft sein. Die Prüfbescheinigung ist auf Verlangen der Feuerwehr vorzulegen. Neben den Anforderungen der TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleerung" ist die Arbeits-Sicherheits-Information (ASI) "ASI 8.04" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" zu beachten und der darin enthaltene Sicherheitsstandard umzusetzen.
BSM-007
01.04.2022
Seite 8 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)

G. Erste Hilfe
Jede Veranstalterin/Jeder Veranstalter soll betriebliche Ersthelferinnen/Ersthelfer vorhalten. Für die Erste Hilfe muss mindestens ein Verbandkasten "groß" nach DIN 13169 vorgehalten werden.
  • Anzahl der Ersthelferinnen/Ersthelfer: *
  • Name(n) der/des Ersthelfer(innen)/Ersthelfer: *
  • Standort(e) des Verbandkasten/der Verbandkästen: *

12. Platz für Anmerkungen / Besonderheiten

13. Anlagen

Sie haben hier die Möglichkeit bis zu 4 Dateien als Anlage hochzuladen.
Die Dateien werden bei elektronischer Absendung als Anlage zum Formular an die Stadt Braunschweig mit übersandt.                           
Beachten Sie beim Auswählen/Hochladen der Dateien bitte, dass die jeweilige Datei nicht größer als
4 Megabyte (MB) sowie die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 30 MB sein darf
, den Datenformaten pdf, jpg, jpeg oder png entsprechen muss sowie bei mehreren Dateien unterschiedliche Dateinamen vorhanden sein müssen!
Nach einem Zwischenspeichern sind die Dateien vor dem Absenden erneut hochzuladen!

Bezeichnung der Anlage

BSM-007
01.04.2022
Seite 9 von 10
Veranstaltung:
am/vom
bis

14. Ihre Veranstaltung im Braunschweiger Veranstaltungskalender

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Veranstaltung über den Braunschweiger Veranstaltungskalender bekannt zu machen und bitten Sie, diese dort einzutragen. Der Eintrag ist für Sie kostenlos. Übermitteln Sie Ihre Daten mit diesem Meldebogen und beachten dabei bitte Sie die Kriterien zur Aufnahme einer Veranstaltung.

15. Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung

Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir die in diesem Formular erfassten personen- bezogenen Daten. Mit Ihren Daten gehen wir vertrauensvoll und rechtskonform um. Weitergehende Informationen sind enthalten in der Datenschutzerklärung der Stadtmarketing Braunschweig GmbH.
Wir verwenden Ihre Daten intern und geben Sie an die Stadt Braunschweig sowie die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen öffentlichen Behörden wie Feuerwehr, Polizei, Finanzamt Braunschweig weiter. Eine Übermitllung an Dritte findet darüber hinaus nicht statt.
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH wird Ihre Daten für folgende Zeiträume speichern:
  • Anfrage/Angebot ohne Vertragsabschluss:
    bis zu 2 Jahre nach dem letzten Kundenkontakt;

  • Vertrag im Rahmen von Sondernutzungen:
    nach den gesetzlichen Fristen maximal 10 Jahre nach dem letzten Kundenkontakt.
Hinweis
Ohne Ihre Einwilligung können wir den Antrag nicht bearbeiten. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen.
Senden Sie einfach eine E-Mail an veranstaltungen.bsm@braunschweig.de.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH für den Bereich der Sondernutzung

Frau Janine Falk

Telefon
Fax
0531 470-3465
0531 470-4445
janine.falk@braunschweig.de

Frau Isabell Thies

Telefon
Fax
0531 470-3249
0531 470-4445
isabell.thies@braunschweig.de

Frau Ayla Schröder

Telefon
Fax
0531 470-2058
0531 470-4445
ayla.schroeder@braunschweig.de

Frau Nuray Ataer

Telefon
Fax
0531 470-3243
0531 470-4445
nuray.ataer@braunschweig.de
BSM-007
01.04.2022
Seite 10 von 10