Angaben Halterin/Halter

1. Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir (Halterin/Halter)

Name, Vorname

Anschrift

Herrn/Frau/Firma (Bevollmächtigte/r)

Name, Vorname / Firmenbezeichnung

Anschrift

das nachstehend bezeichnete Fahrzeug auf meinen/unseren Namen zuzulassen und die Fahrzeugpapiere in Empfang zu nehmen.

Fahrzeug-Ident-Nr. oder amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

2. Einverständniserklärung

Ich erkläre mein/Wir erklären unser Einverständnis, dass der/dem Bevollmächtigten meine/unsere kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen. Die Vollmacht umfasst auch die Entgegennahme einer Aufstellung der Kraftfahrzeugsteuerrückstände. Die Einverständnis-
erklärung gilt auch für etwaige Gebührenrückstände.

3. Anlagen

Bitte legen Sie Personalausweis oder Reisepass und gültige Meldebescheinigung der Vollmacht-
geberin/des Vollmachtgebers und der/des Bevollmächtigten bei der Zulassungsbehörde vor.
Hinweise:
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei Firmen bitte Unterschrift durch den/die zeichnungsberechtigte/n Vertreter/in und die Nummer des Handelsregistereintrags angeben.
,

Ort

Datum (TT.MM.JJJJ)

Unterschrift

Einwilligung bei Zulassung für Minderjährige
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass das Fahrzeug mit der o. g. Fahrzeug-Ident-Nr. oder dem o. g. amtlichen Kennzeichen für meine/unsere Tochter / meinen/unseren Sohn

Vorname der Tochter / des Sohnes

Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)

ein amtliches Kennzeichen erhält bzw. für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird.
,

Ort

Datum (TT.MM.JJJJ)

Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters

Erläuterung SEPA-Lastschriftmandat - nicht erforderlich bei Kurzzeitkennzeichen -
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahr- zeugsteuer von einem Bankkonto erforderlich (separater Vordruck SEPA-Lastschriftmandat).
Hinweise:
1.
Bitte füllen Sie das Mandat sorgfältig aus und legen es nach Unterschrift bei der Zulassungsbehörde vor.
2.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch das erteilte SEPA-Lastschriftmandat. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb erneut ein Mandat erteilen.
3.
Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren verarbeitet. Eine Weitergabe an Stellen außerhalb der Zollverwaltung und der Zulassungsbehörden erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
4.
Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem zuständigen Hauptzollamt mit.
5.
Das Hauptzollamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig (§ 18 a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz).
Datenschutz
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den Hinweise zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung von Daten.
32.32-001
15.04.2021