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Besuchsaufenthalte

Besuchsaufenthalte

Besuchsaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu 3 Monaten, z.B. als Tourist oder Geschäftsreisender.

Hinweise

Eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.

Eine Verlängerung des Visums ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Nähere Einzelheiten über Einladungen ausländischer Besucher erhalten Sie über den unten aufgeführten Link.

Zu diesem Thema

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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