Hochqualifizierten Ausländern, insbesondere Wissenschaftlern und Lehrpersonen mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder in herausgehobener Funktion sowie Spezialisten mit besonderer Berufserfahrung kann im Einzelfall eine Niederlassungserlaubnis auch ohne vorherigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
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