Voraussetzungen

Die Vorschrift spricht internationale Spitzenkräfte der Wirtschaft und Wissenschaft an, denen bereits kurz nach der Einreise ein dauerhaftes uneingeschränktes Aufenthaltsrecht gewährt wird. Für die Erteilung ist daher neben der herausragenden Funktion oder den besonderen Kenntnissen auch erforderlich, dass die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse und die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen.

Erläuterungen und Hinweise