Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums möglich. In solchen Fällen empfehlen wir, dass Sie sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung setzen.
... Abteilung Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Weitere Informationen zur Studienvorbereitung / zum Studium Wechsel des Aufenthaltszweckes
Ihre Favoriten
- Die Benutzung der Favoriten erfordert Javascript.


