Studienvorbereitung

Ausländische Staatsangehörige, die ein Studium anstreben, aber noch nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind, befinden sich in der Studienvorbereitung.

Sie benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.

Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Öffnet in einem neuen Tab) einzuholen.

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