Nach bestandener deutscher Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erhalten sie nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen den Status als Student.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten die Regelungen wie bei Studenten.
... Abteilung Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Studienvorbereitung Unterlagen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
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