Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung.
Hier erhalten Sie Informationen der Servicestelle für Studierende und Wissenschaftler der Ausländerbehörde Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab).