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Finanzierung des Studienaufenthaltes

Der gesicherte Lebensunterhalt für einen Aufenthalt in Deutschland ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Dem Teilnehmer an studienvorbereitenden Maßnahmen oder dem Studenten müssen monatlich mindestens 659 Euro zur Verfügung stehen, um seinen  Lebensunterhalt in Deutschland sicherstellen zu können. Dieser Betrag beinhaltet die Lebenshaltungskosten, die Miete für Wohnraum und die Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist durch geeignete Belege (z. B. Kontoauszüge mit entsprechenden Zahlungseingängen, Sperrkonto in Deutschland, Stipendiennachweis) bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen.

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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