Hat der Studienabsolvent einen seiner Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz gefunden, so kann eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte erteilt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
... Abteilung Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Weitere Informationen zur Studienvorbereitung / zum Studium Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach dem Studium
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