Während der Studienvorbereitung/des Studiums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zu einer Beschäftigung von bis zu 90 Arbeitstagen oder 180 halben Arbeitstagen pro Jahr.
Während des Studiums eröffnet Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zusätzlich die Möglichkeit, ohne zeitliche Beschränkung studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung auszuüben.


