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Beschäftigung neben der Studienvorbereitung und dem Studium

Während der Studienvorbereitung/des Studiums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zu einer Beschäftigung von bis zu 90 Arbeitstagen oder 180 halben Arbeitstagen pro Jahr.

Während des Studiums eröffnet Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zusätzlich die Möglichkeit, ohne zeitliche Beschränkung studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung auszuüben.

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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