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Angemessene Studiendauer

Die für die Zulassung zum Studium erforderliche Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern.

Für das Fachstudium gilt eine Gesamtdauer in Höhe der durchschnittlichen Studienzeit zuzüglich drei Semester. Die Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren soll nicht überschritten werden.

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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