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Krankenversicherungsschutz

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland müssen Sie ausreichend krankenversichert sein. Die Krankenversicherung sollte die medizinisch notwendigen Behandlungen (ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen) beinhalten.

Der ausreichende Krankenversicherungsschutz ist bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis durch die Vorlage des Versicherungsscheines oder durch eine Bescheinigung der Versicherung, aus der der Versicherungsumfang zu ersehen ist, nachzuweisen.

Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Krankenversicherungsschutz durch eine regelmäßige Beitragszahlung oder eine aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung nachzuweisen.

Hinweis:

Sind Sie bereits in Ihrem Heimatland krankenversichert, dann sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsträger, ob der Krankenversicherungsschutz auch für Deutschland gültig ist. Lassen Sie sich das und auch den Versicherungsumfang schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist immer aktuell mit deutscher Übersetzung bei der Erteilung und bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.

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Platz der Deutschen Einheit 1
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Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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