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Wechsel des Studienfaches

Ein Studienfachwechsel ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie sich für einen Studienfachwechsel entscheiden, ist unbedingt darauf zu achten, dass das Studium noch in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann. Als angemessene Zeit gilt die durchschnittliche Studiendauer der neuen Fachrichtung zuzüglich drei Semester und die Gesamtaufenthaltdauer von zehn Jahren soll nicht überschritten werden.

Die Immatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung über die durchschnittliche Studiendauer sind bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Studienfachwechsel vorzulegen.

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
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Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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