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Verpflichtungserklärung und Einladungen für ausländische Besucher

In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.

  • Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
  • Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
  • Aufwendungen für die Rückreise

aufzukommen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Hinweisblatt bzw. der Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung). Das zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderliche Formblatt mit den persönlichen Daten des Verpflichtungsgebers und des Gastes ist ebenfalls nachfolgend abrufbar.

Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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