Grundsätzlich:
- Antrag
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
Für die freiwillige Überprüfung der Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Erklärenden sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- aktuelle Einkommensnachweise der/des Einladenden
- bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen
- der letzte Einkommensteuerbescheid oder
- die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Prüfung der Bonität kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.


