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Aufenthaltserlaubnis-EU

Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, erhalten bei der Anmeldung eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgehändigt, ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis-EU sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie der rechten Spalte.

Unterlagen

  • Vordruck
  • gültiger Nationalpass bzw. Ausweis
  • zwei aktuelle Passfotos

Hinweis

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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