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Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Unionsbürger bzw. Staatsangehörige Islands, Liechtensteins oder Norwegens brauchen keine Aufenthaltserlaubnis mehr zu beantragen. Stattdessen erhalten sie bei der Anmeldung in der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihren Status.

Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse-EG gelten als Bescheinigung fort.

Unterlagen

  • gültiger Reisepass oder Ausweis
  • aktuelles Passfoto

Da Staatsangehörige aus den am 1. Mai 2004 beigetretenen EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt noch Beschränkungen unterliegen, können von ihnen weitere Unterlagen gefordert werden (insbesondere die Arbeitsgenehmigung-EU).

Hinweis

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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