Unionsbürger bzw. Staatsangehörige Islands, Liechtensteins oder Norwegens brauchen keine Aufenthaltserlaubnis mehr zu beantragen. Stattdessen erhalten sie bei der Anmeldung in der
Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse-EG gelten als Bescheinigung fort.
Unterlagen
- gültiger Reisepass oder Ausweis
- aktuelles Passfoto
Da Staatsangehörige aus den am 1. Mai 2004 beigetretenen EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt noch Beschränkungen unterliegen, können von ihnen weitere Unterlagen gefordert werden (insbesondere die Arbeitsgenehmigung-EU).
Hinweis
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühren
Gebühren werden nicht erhoben.


