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Verfahren/Ausnahmen

Für Familiennachzüge zu hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist es erforderlich, dass ausländische Ehegatten, Lebenspartner und Kinder vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ihres Heimatlandes ein Visum für diesen Zweck beantragen.

Im Rahmen dieses Visumverfahrens sind bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Nähere Informationen zum Visumverfahren finden Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Nach Erteilung des Visums im Ausland müssen die nachgezogenen Familienangehörigen innerhalb der Gültigkeit des Visums (in der Regel 90 Tage) bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Ausnahmen

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

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Stadt Braunschweig
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38100 Braunschweig
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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