Visum

Ein Schengen-Visum wird für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten für Besuche, Geschäftsreisen und ähnliche Zwecke erteilt. Zuständig für die Erteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Schengener Staaten. Das Visum gilt für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten und kann nur in besonderen Fällen bis zu längstens sechs Monaten verlängert werden.

Darüber hinaus kann ein Visum auch für mehrere Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres und einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren erteilt werden

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