Zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft vorzulegende Unterlagen
Aufgrund des am 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Personenstandsgesetzes, haben sich die vorzulegenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung geändert! Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist zudem von mehreren Faktoren (z. B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw.) abhängig. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit einer unserer zuständigen Standesbeamtinnen in Verbindung zu setzen.
Welche Nachweise zwei deutsche Partner grundsätzlich vorlegen müssen, können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen. Die vorzulegenden Urkunden müssen aktuell (sie sollten daher nicht älter als 6 Monate) sein.
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Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren, benötigen Sie:
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Wenn Sie schon verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich:
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Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
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In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall vorzulegen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen natürlich auch gerne zur Verfügung.
Anmeldung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft - national
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Frau Kotschy-Meier |
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| Telefon | 0531 470-3723 |
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Frau Lesnick |
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| Telefon | 0531 470-2559 |
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Frau Czerwinski |
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| Telefon | 0531 470-2296 |
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Frau Friedrich |
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| Telefon | 0531 470-2364 |
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Frau Kerlen |
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| Telefon | 0531 470-3729 |
Zu diesem Thema
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Anforderung von Personenstandsurkunden
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!!! Dieses Formular kann NICHT online übermittelt werden. Senden Sie den Vordruck bitte ausgefüllt und UNTERSCHRIEBEN an das Standesamt !!!


