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Benötigte Dokumente für Deutsche

Zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft vorzulegende Unterlagen


Aufgrund des am 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Personenstandsgesetzes, haben sich die vorzulegenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung geändert!
Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist zudem von mehreren Faktoren (z. B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw.) abhängig. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit einer unserer zuständigen Standesbeamtinnen in Verbindung zu setzen. 

Welche Nachweise zwei deutsche Partner grundsätzlich vorlegen müssen, können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen. Die vorzulegenden Urkunden müssen aktuell (sie sollten daher nicht älter als 6 Monate) sein.


Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren, benötigen Sie:

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (ehemals: aktuelle Abstammungsurkunde); Sie erhalten diese beim Standesamt Ihres Geburtsortes,
  • eine Aufenthaltsbescheinigung (besondere Meldebescheinigung zum Zwecke der Eheschließung); erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes
  • und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie schon verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich:

  • eine aktuelle Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe); Sie erhalten diese beim Standesamt der Eheschließung,
  • rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
  • oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner.

Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Geburtsurkunde(n) bzw. begl. Abschrift(en) aus dem Geburtsregister und die Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind,
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls vorhanden.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall vorzulegen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen natürlich auch gerne zur Verfügung.

Anmeldung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft - national

Frau Kotschy-Meier
Telefon 0531 470-3723
Frau Lesnick
Telefon 0531 470-2559
Frau Czerwinski
Telefon 0531 470-2296
Frau Friedrich
Telefon 0531 470-2364
Frau Kerlen
Telefon 0531 470-3729

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