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Benötigte Dokumente für Deutsche

Zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegende Unterlagen

Welche Nachweise zwei Deutsche grundsätzlich vorlegen müssen, können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen. Die vorzulegenden Urkunden müssen aktuell (sie sollten daher nicht älter als 6 Monate) sein.
Für die Anmeldung brauchen Sie eine Terminvereinbarung.

Wenn Sie noch nicht verheiratet waren, benötigen Sie:

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • eine erweiterte Meldebescheinigung - erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes
  • und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Zusätzlich


Wenn Sie schon verheiratet waren:

  • eine aktuelle Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und
    ggf. Wiederannahme eines früheren Namens
    (ehemals: begl.
    Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe); Sie erhalten
    diese beim Standesamt der Eheschließung,
  • rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
  • oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner.

Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:

  • die Geburtsurkunde(n) bzw. begl. Abschrift(en) aus dem
    Geburtsregister und die Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind,
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen
    Sorge
    (Sorgerechtserklärung), falls vorhanden.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen welche Unterlagen in Ihrem Fall vorzulegen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen natürlich auch gerne zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung vorab einen Termin!

Frau Bockris

Kontakt

Tel.: 0531 4703729

Frau Bust-Piefke

Kontakt

Tel.: 0531 4702559

Frau Czerwinski

Kontakt

Tel.: 0531 4702296

Frau Kotschy-Meier

Kontakt

Tel.: 0531 4703723

Frau Friedrich

Kontakt

Tel.: 0531 4702364

Erläuterungen und Hinweise