Im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiiert wurde, können ALG II-Empfänger max. für drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Für die Förderung der Bürgerarbeitsplätze gelten die gleichen Voraussetzungen, die an die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten gestellt werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden ausschließlich vom Jobcenter zugewiesen.
Kontaktadresse
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Stadt Braunschweig Beschäftigungsbetrieb Frau Becker
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| Telefon | 05 31 - 4 70 51 60 |
| Fax | 05 31 - 4 70 51 35 |
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