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Bürgerarbeit

Im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiiert wurde, können ALG II-Empfänger max. für drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Für die Förderung der Bürgerarbeitsplätze gelten die gleichen Voraussetzungen, die an die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten gestellt werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden ausschließlich vom Jobcenter zugewiesen.

Kontaktadresse

Stadt Braunschweig
Beschäftigungsbetrieb
Frau Becker
38124 Braunschweig
Telefon 05 31 - 4 70 51 60
Fax 05 31 - 4 70 51 35
E-Mail geschützte E-Mail-Adresse als Grafik
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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