Ein Notfall - wo muss ich anrufen?
Notruf 112:
Bei medizinischen Notfällen, lebensbedrohlichen Situationen, Bränden, Verkehrsunfällen mit Verletzten und sonstigen akuten Gefahrensituationen sollte die Feuerwehr oder der Rettungsdienst über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 angerufen werden.
Polizeiruf 110:
Bei Straftaten, wie z.B. Einbrüchen, Überfällen, bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden, bei Bedrohungssituationen und Streitigkeiten ist die Polizei über die Polizeinotrufnummer 110 der richtige Ansprechpartner.
Gehörlosen Notruf 0531-2345-444:
Für Hörbehinderte besteht die Möglichkeit in allen Notlagen ein Notfall-Telefax an die Nummer (0531) 2345 - 444 zu senden.
Krankentransport 19222:
Krankentransporte und Krankentransportvoranmeldungen für nicht akute Erkrankungen, die z.B. zur Untersuchung in Arztpraxen oder in Behandlungseinrichtungen führen sollten über die Rufnummer 19 222 angemeldet werden.
Amtsanschluss Feuerwehr Braunschweig:
Für allgemeine Anfragen (Keine Notrufe) ist die Feuerwehr Tag und Nacht über die Amtsnummer (0531)- 2345 - 0 zu erreichen.
Zu diesem Thema
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Notruffax (Vorlage zu Download)
Vorlage für das Notruffax für Hörbehinderte (pdf; 0,03 MB)



