Eine Gleichstellungsbeauftragte brauche ich ...
- ... wenn ich mich als Frau benachteiligt fühle.
- ... bei Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit mit dem Wunsch eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.
- ... bei dem Wunsch als Frau eine Führungsposition zu bekleiden, die dann doch wieder ein Kollege bekommen hat.
- ... bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
- usw. usw. usw. ...
Das Gleichstellungsreferat bietet Hilfestellung, um das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Wir bieten Kurzberatungen an und verweisen Sie an entsprechende Institutionen.
Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt. Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.
- Hier finden Sie die Niedersächsische Gemeindordnung (NGO). §5a beschreibt den Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten.
- Hier finden Sie das Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG), gültig vom 01.01.2011.
- Hier finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen Informationen zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und zur Politischen Gleichstellungsarbeit in Kommunen.
Wussten Sie eigentlich, dass...
... Stellenangebote grundsätzlich geschlechtsneutral abgefasst werden und sich an beide Geschlechter richten sollen?
Das ergibt sich aus § 611 b BGB. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn für die Ausübung der Tätigkeit ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist.
Achten Sie einmal auf Ausschreibungen und wenden Sie sich an die veröffentlichende Stelle, wenn Sie Verstöße feststellen.


