Die Gleichstellungsbeauftragte
- geht Anfragen und Beschwerden zur Gleichstellung nach und regt ggf. Gesetzesänderungen an.
- setzt sich innerhalb der Stadtverwaltung ein: z. B. für die Einstellung von mehr Frauen in gehobene Positionen.
- überprüft die Ausschuss- und Ratsvorlagen nach den positiven wie negativen Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- arbeitet in Gremien der verschiedensten Themenbereiche, wie z. B. zur Personalentwicklung.
- bietet telefonische Kurzberatungen zu Fragen der Gleichstellung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung an.
- informiert über Frauengruppen, -initiativen und Beratungsangebote für Frauen.
- veröffentlicht Broschüren zu gleichstellungsrelevanten Themen.
- organisiert Veranstaltungen für und mit Frauen und zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit.
- pflegt Kontakte zu den Verbänden und Parteien.
- unterstützt die Arbeit verschiedener Vernetzungen wie das Planerinnentreffen oder das 8. März-Bündnis.
- bringt zusammen mit anderen Gleichstellungsbeauftragten Vorschläge zu Gesetzesänderungen ein.
- arbeitet mit allen an Gleichstellungsfragen interessierten Gruppen zusammen.


