Fragen & Antworten zur Vermarktung (FAQ)

Was müssen Sie tun, wenn Sie Interesse am Erwerb eines Wohnbaugrundstücks von der GGB haben?

Das hängt vom Stand der Vermarktung ab:


  • Wenn die GGB mit der Vermarktung des für Sie interessanten Wohnbaugebietes noch nicht begonnen hat, informieren Sie sich bitte telefonisch über den weiteren Ablauf und / oder achten Sie auf die Informationen, die wir auf unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet veröffentlichen (diese Internetseite wird angelegt, wenn die jeweiligen städtebaulichen Planungen und der Zeitplan eine gewisse Reife erreicht haben).
      

  • Wenn die GGB mit der Vermarktung des für Sie interessanten Wohnbaugebietes bereits begonnen hat und die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann müssen Sie sich bei uns schriftlich um ein Baugrundstück im betreffenden Wohnbaugebiet bewerben.
    Wie? - Verwenden Sie doch einfach das Formular über den Link am Ende unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet.
     

  • Wenn die GGB mit der Vermarktung des für Sie interessanten Wohnbaugebietes bereits begonnen hat und die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, dann lesen Sie bitte auf unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet nach, ob Bewerbungen noch entgegengenommen werden. Falls ja, dann müssen Sie sich bei uns schriftlich um ein Baugrundstück im betreffenden Wohnbaugebiet bewerben.
    Wie? - Verwenden Sie doch einfach das Formular über den Link am Ende unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet.

      

Wie erfahren Sie, wann die GGB mit der Vermarktung von Baugrundstücken in einem Wohnbaugebiet beginnen wird bzw. begonnen hat?

... aus der Tageszeitung
        Zu Beginn der Vermarktung setzen wir eine entsprechende Anzeige in den
        Immobilienteil einer Samstagsausgabe der Braunschweiger Zeitung

... aus dem Internet
       Unsere Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet nennt Ihnen
       unter "Beginn der Vermarktung" ein konkretes Datum.

... und natürlich
        geben wir Ihnen auf Ihre Nachfrage auch gern telefonisch oder per E-Mail
        Auskunft.

Wann beginnt die Bewerbungsfrist und wie lange dauert sie?

Die Bewerbungsfrist beginnt mit Erscheinen unserer Anzeige in der Braunschweiger Zeitung und endet in der Regel nach 14 Wochentagen. Das konkrete Datum für das Fristende ist in der Zeitungsanzeige genannt und auch auf unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet veröffentlicht.

Wie geht es weiter, wenn Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben?

Das Vermarktungsverfahren wird vom Aufsichtsrat der GGB für jedes Wohnbaugebiet, das die GGB vermarktet, neu festgelegt.
 
In den bisher vermarkteten Wohnbaugebieten wurden alle Bewerbungen, die innerhalb der Bewerbungsfrist bei uns eingegangen waren, gesammelt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist wie folgt in eine Reihenfolge gebracht:


  • Bewerbungen, bei denen der Bewerber oder ein Haushaltsangehöriger einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorgelegt hatte, wurden entnommen, durch Losverfahren in eine Reihenfolge gebracht und in dieser Reihenfolge auf die ersten Rangpositionen der Bewerberrangliste gesetzt.
    [Anmerkung: Da behindertengerechtes Bauen bestimmte Grundstücksgrößen oder -zuschnitte sowie planungsrechtliche Festsetzungen erfordert, haben wir versucht, diesen Anforderungen durch Bevorzugung schwerbehinderter Bewerber beim Losverfahren gerecht zu werden.]

  • Alle übrigen Bewerbungen wurden ohne weitere Vorauswahl durch gesondertes Losverfahren in eine Reihenfolge gebracht und in dieser Reihenfolge auf die weiteren Rangpositionen der Bewerberrangliste gesetzt.

In der auf diese Weise festgelegten Reihenfolge wurden die Bewerber nach und nach zu den Vergabegesprächen eingeladen.

Wie geht es weiter, wenn Sie sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bewerben?

Für den Fall, dass wir auf unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet veröffentlicht haben, dass wir nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Bewerbungen mehr entgegennehmen, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt (diese Vorgehensweise wird nur zum Ende einer Vermarktung gewählt oder wenn die Zahl der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Baugrundstücke um ein Vielfaches übersteigt und weitere Bewerbungen nach unserer Erfahrung keine Aussicht auf Erfolg haben).

Für den Fall, dass wir auf unserer Internetseite über das betreffende Wohnbaugebiet veröffentlicht haben, dass wir Bewerbungen auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist entgegennehmen, wird Ihre Bewerbung am Ende der bestehenden Bewerberrangliste eingetragen. Sie steht dann


  • hinter allen Bewerbungen, die während der Bewerbungsfrist bei uns eingegangen sind und

  • hinter allen Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist aber vor Ihrer Bewerbung eingegangen sind jedoch

  • vor allen Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist aber später als Ihre Bewerbung bei uns eingehen.

In der auf diese Weise festgelegten Reihenfolge werden die Bewerber nach und nach zu den Vergabegesprächen eingeladen.

Was heißt "Einladung zum Vergabegespräch"?

Sobald alle Bewerber, die vor Ihnen in der Bewerberrangliste eingetragen sind, die Möglichkeit hatten, sich ein Baugrundstück auszusuchen, laden wir Sie schriftlich zu einem Vergabegespräch ein. Zur Vorbereitung auf das Gespräch erhalten Sie Informationsmaterial über das Wohnbaugebiet.

Während des in der Regel 30-minütigen Vergabegesprächs vertiefen wir Einzelheiten und klären offene Fragen. Wenn Sie allerdings bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Spezialfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Architekten oder an die Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt der Stadt Braunschweig.

Zum Abschluss des Vergabegesprächs suchen Sie sich ein freies Baugrundstück aus und lassen es durch uns reservieren.

Was heißt "Reservierung eines Baugrundstücks"?

Zum Abschluss des Vergabegesprächs suchen Sie sich ein freies Baugrundstück aus und lassen es durch uns reservieren. Wir bestätigen Ihnen die Reservierung des Baugrundstücks schriftlich und übersenden Ihnen den Entwurf des Kaufvertrages über das Baugrundstück.

Die Reservierungsfrist läuft einen Monat gerechnet ab dem Tag des Vergabegesprächs. Innerhalb dieses einen Monats müssen Sie sich endgültig entscheiden, ob Sie das Baugrundstück erwerben wollen, denn am Ende der Reservierungsfrist soll der Kaufvertrag mit Ihnen vor einem Notar geschlossen werden.

Für die Dauer der Reservierungsfrist legen wir das reservierte Baugrundstück sozusagen für Sie zurück, d. h. andere Bewerber können es weder reservieren noch erwerben. Wenn Sie das reservierte Baugrundstück allerdings nicht bis zum Ende der Reservierungsfrist erworben haben, heben wir die Reservierung wieder auf und bieten es anderen Bewerbern an.

Welche Verwaltungskosten berechnet die GGB?

Alle Dienstleistungen der GGB sind unentgeltlich:


  • die Eintragung in die Bewerberrangliste

  • die Übersendung von Informationsmaterial

  • die Einladung zum Vergabegespräch

  • das Vergabegespräch

  • die Reservierung eines Baugrundstücks

  • die Übersendung des Kaufvertragsentwurfs

Erläuterungen und Hinweise