Geschosswohnungsbaugrundstück in Stöckheim-Süd

Lagebeschreibung

Im Süden Braunschweigs ist mit dem Bebauungsplan „ST 83 Stöckheim-Süd“ im Stadtteil Stöckheim ein Wohngebiet mit 92 Einfamilienhausbauplätzen sowie diversen Baugrundstücken für den Mehrfamilienhausbau entstanden.

Das Wohngebiet besitzt mit der Stadtbahnhaltestelle “Salzdahlumer Weg“ eine verkehrsgünstige Lage. Von dort aus führt in regelmäßigen Abständen die Linie 1 über den Braunschweiger Hauptbahnhof und das Rathaus bis nach Wenden. Außerdem verkehrt hier die Buslinie 421 nach Wolfenbüttel bzw. in die andere Richtung über Heidberg und Südstadt nach Rautheim. Stöckheim liegt verkehrsgünstig nahe des Bundesautobahnkreuzes Braunschweig-Süd mit direkter Autobahn-Anbindung in alle Richtungen.

© Stadt Braunschweig

Objektbeschreibung und Verkauf

Im Norden des Wohngebietes steht ein Bauplatz für den Geschosswohnungsbau am Wendehammer der Straße Bauerlegden zum Kauf zur Verfügung. Die Gesamtfläche beträgt ca. 1.852 m² und ist sofort bebaubar. Gemäß Bebauungsplan befindet sich das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Bauweise, Geschossigkeit, Grundflächenzahl sowie die Höhe der baulichen Anlagen etc. ist dem Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu entnehmen.  

Das Wohngebiet verfügt über ausreichend Grünflächen, welche zahlreiche öffentliche Parkanlagen sowie zwei Spielplätze bieten. Außerdem befindet sich unweit des Baugrundstücks eine Kindertagesstätte. 

Der Verkauf des erschlossenen Grundstücks erfolgt hier im Bieterverfahren gegen Höchstgebot. Zudem können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) eingehen.

Bestandteil der Ausschreibung ist der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „ST 83 Stöckheim-Süd“, welcher über  das städtische Geoportal FRISBI (Öffnet in einem neuen Tab) (Fach und Raumbezogenes Informationssystem der Stadt Braunschweig im Internet) eingesehen werden kann.

Pro Person bzw. Unternehmen darf maximal ein Gebot im Bieterverfahren abgeben werden.
Das Mindestgebot liegt bei 390 Euro je Quadratmeter. 

Das Gebot ist in Euro pro Quadratmeter anzugeben und der Betrag ist auf volle Euro zu runden. Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden am u. g. Termin geöffnet und anschließend ausgewertet. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich. Es wird eine Rangliste erstellt - je höher das Gebot ist, desto höher ist der Platz in der Rangliste. Den Zuschlag für das Baugrundstück erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Bei gleichem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los.

Der Verkauf erfolgt provisionsfrei über die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH – Kleine Burg 14 in 38100 Braunschweig, als Eigentümerin der Flächen. Die Abgabe des Gebots erfolgt an die vorbezeichnete Adresse.

Frist zur Abgabe eines Angebots und Angebotsöffnung

Die Frist für die Abgabe eines Angebots endet mit Ablauf des 18.10.2024.

Bei Interesse geben Sie Ihr Angebot bitte bis spätestens 18.10.2024 ab. Bis zu dieser Frist ist ferner eine belastbare Finanzierungsbestätigung durch ein inländisches Kreditinstitut für:

  • den Kaufpreis des Baugrundstücks (inkl. Erschließungs- und Nebenkosten)
  • die voraussichtlichen Kosten des Bauvorhabens auf dem Grundstück

vorzulegen. 

Bitte beachten Sie: Dies ist eine Ausschlussfrist, d. h. Gebote, die nach der Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Bestätigungen durch Finanzberater o. ä. werden nicht akzeptiert. In begründeten Einzelfällen kann die Finanzierungsbestätigung innerhalb einer festgesetzten Frist nachgereicht werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ab.

Bebauung, Bauverpflichtung und Frist

Eine Bebauung der Grundstücke hat entsprechend den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu erfolgen.

Der/Die Käufer verpflichten sich, innerhalb von einem 1 Jahr ab der Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bau eines Wohngebäudes im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu beginnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Jahren ab Baubeginn muss das Wohngebäude bezugs- bzw. gebrauchsfertig errichtet sein. Erfüllen die Käufer die Bauverpflichtungen innerhalb der genannten Fristen nicht, räumen der/die Käufer der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ein Wiederkaufsrecht im Sinne der §§ 456 ff BGB zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis, ohne Verzinsung ein. Die Kosten und Gebühren der Abwicklung des Rückkaufs gehen zu Lasten des der Bauverpflichtung nicht nachgekommenen Käufers.

Richtigkeit der Angaben

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vom Bieter gemachten Angaben richtig und vollständig sein müssen. Dies muss mit der Abgabe eines Angebots mit der Unterschrift bestätigt werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Bieterverfahren oder nach der Vergabeentscheidung zur Rückabwicklung führen. Die Kosten sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu tragen.

Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des Baugrundstücks. Die Antragsteller erkennen diese Vergabepraxis gegen Höchstgebot mit der Abgabe des Angebots ausdrücklich mit ihrer Unterschrift an.

Datenschutz und Teilnahme an Vergabeverfahren

Jeder Bieter erklärt mit Einreichung eines Angebotes, dass er die geltenden Datenschutzbestimmungen eingesehen hat und der Verwendung seiner Daten sowie seiner Teilnahme gemäß den Regelungen dieses Vergabeverfahrens zustimmt.

Datenschutzrichtlinie der Stadt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab)

Herr Thomas Scholz

Anschrift

Kleine Burg 14
38100 Braunschweig

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Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig