Zu einer Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen und speziell im Großraum Braunschweig
I. In den 60er und 70er Jahren hat es in der alten Bundesrepublik einschneidende Veränderungen der kommunalen und staatlichen Verwaltungsstrukturen durch die damaligen Gebiets- und Verwaltungsreformen gegeben. Ende der 70er Jahre ist dieser Prozeß abgeschlossen und fast nirgendwo wieder aufgenommen worden. Ein Sonderfall war in den 90er Jahren die Diskussion um die Bildung der Region Hannover.
In den neuen Bundesländern dagegen hat es von Beginn an erhebliche Veränderungen durch umfangreiche Gebiets- und Verwaltungsreformen gegeben, die sich auch in einem mehrstufigen Prozeß hingezogen haben und noch heute andauern (aktuell noch Thema in allen neuen Ländern außer Brandenburg). Dabei sind insbesondere auf der Kreisebene Zuschnitte entstanden, die zum Teil schon die Größe der in den 60er und 70er Jahren diskutierten "Regionalkreise" erreichen (siehe Sachsen-Anhalt) bzw. wegen ihres zum Teil riesigen Gebietszuschnittes auf verfassungsrechtliche Hindernisse gestoßen sind (Mecklenburg-Vorpommern).
Trotz solcher Hindernisse und noch nicht abgeschlossener Debatten dort dürfte in einigen Jahren mindestens der Flächenzuschnitt der Kreise den westdeutschen Durchschnitt überschreiten. Für die Bevölkerungszahl gilt dies allerdings angesichts der stark rückläufigen Bevölkerungszahlen dort nicht.
II. In Niedersachsen hat in der letzten Wahlperiode eine umfassende Verwaltungsreform stattgefunden, die mit der Abschaffung der Bezirksregierung die klassischen Mittelinstanzen beseitigt und zu einem überwiegend zweistufigen Verwaltungsaufbau des Landes geführt hat. In der Mehrzahl der westdeutschen Flächenstaaten gibt es noch solche Mittelinstanzen/Bezirksregierungen.
In Fachkreisen war man sich stets einig, daß bei einem zweistufigen Verwaltungsaufbau in Flächenländern eine entsprechende Größe (Fläche und Einwohnerzahl) auf der Kreisebene erforderlich ist, um im Zuge einer sinnvollen Funktionalreform dann auch bisher von Mittelinstanzen wahrgenommene Verwaltungsaufgaben im großen Stil auf die kommunale Ebene zu übertragen. Deshalb ist nach der durchgeführten Verwaltungsreform in Niedersachsen hier vor allem auch immer wieder eine Veränderung der Kreisebene (ggf. auch der kreisfreien Städte) im Zuge einer neuen Gebiets- und Verwaltungsreform angemahnt worden (zuletzt Bund der Steuerzahler). Eine solche erneute Gebiets- und Verwaltungsreform macht auch Sinn.
Zum einen ist das Kreisbild in Niedersachsen schon immer sehr ausdifferenziert gewesen (vom Landkreis Lüchow-Dannenberg bis zum Landkreis Emsland etwa), zum anderen haben auch Bevölkerungsrückgänge in kleineren und strukturschwachen Kreisen diese Disparitäten in Niedersachsen noch vergrößert.
Auch aus Landessicht könnte es im Sinne von Effizienz und Bündelungsfunktion der Staatsverwaltung sinnvoll sein, weitere staatliche Aufgaben auf die Kreisebene zu übertragen. Dies ginge aber anerkanntermaßen nur bei hinreichend großen und damit auch leistungsfähigen Landkreisen.
Eine Anzahl niedersächsischer Kreise erfüllt derzeit diese Anforderungen nicht.
Eine solche Reform könnte bei dieser Gelegenheit auch Leistungsfähigkeit und Zuschnitt von kleineren (Kreis-)Sparkassen ebenso positiv verändern wie Zuschnitte von Handwerks- und Handelskammerstrukturen in Niedersachsen. Über alle diese Fragen sollte eine offen angelegte Diskussion insbesondere in den drei kommunalen Spitzenverbänden stattfinden.
III. Besonderer Handlungsbedarf für eine Gebiets- und Verwaltungsreform und neue Strukturen besteht im Großraum Braunschweig.
Der Großraum Braunschweig ist auf Grund seiner historischen Gegebenheiten völlig zersplittert, heterogen und so nicht handlungsfähig.
Dazu folgender Überblick:
- Die einzige wirklich feste Klammer des Großraumes ist der „Zweckverband Großraum Braunschweig“ (ZGB). Er verfügt jedoch nur über die Zuständigkeit für den Regionalverkehr und die Raumordnung. Beides sind so „dünne“ Aufgabengebiete, daß Sinn und Zweck des ZGB in den letzten Jahren immer stärker hinterfragt und kritisiert werden. Das vorhandene „Großraum-Parlament“ ist unverhältnismäßig in bezug auf den vorhandenen Aufgabenbereich. Deshalb wächst die Meinung, daß in der jetzigen Struktur der ZGB abgeschafft werden sollte. Dann entfiele aber die einzige für den Großraum Braunschweig flächendeckende Institution.
- Die „Projekt Region Braunschweig GmbH“ wird ebenfalls neu durchdacht. Es hat die erhofften Ergebnisse noch nicht gebracht und erfaßt derzeit im konkreten Aufgabenbereich auch nicht Wolfsburg.
- Die Kammergrenzen der Handels- und Handwerkskammern durchschneiden den Großraum Braunschweig. Gleiches gilt für die Justizstruktur und andere Verwaltungsstrukturen (z. B. Arbeitsverwaltung).
- Politische Organisationen sind auch z. T. nicht deckungsgleich mit dem Großraum Braunschweig.
- In der „Braunschweigischen Landschaft“ sind die Kreise Goslar und Gifhorn nicht Mitglieder.
- Der „Oberzentrale Verbund Braunschweig-Salzgitter-Wolfsburg“ existiert in der Praxis nicht und hat auch keine Strukturen, die diesen Verbund handlungswirksam werden lassen könnten.
- Die neugebildete Großsparkasse „Landessparkasse Braunschweig“ geht von der Weser bis nach Helmstedt und bildet keinen zusammenhängenden Wirtschaftsraum ab. Der Zuschnitt erklärt sich bekanntlich ausschließlich aus historischen Gründen. Diese Großsparkasse trifft auf andere Gebietseinheiten mit eigenen Sparkassen. Dafür sind andere Sparkassen zum Teil in Gebietskörperschaften dieser Landessparkasse tätig (Goslar in Salzgitter und umgekehrt). Daß auch hier Änderungen erfolgen sollen, wird bereits diskutiert.
Im Vergleich zur Region Hannover ist die Region Braunschweig nicht hinreichend handlungsfähig und dadurch schwächer aufgestellt. Bei allen internen Spannungen ist der Großraum Hannover mit einer eigenen, allumfassenden Gebietskörperschaft, mit eigenem Regionalparlament, eigener Regionalverwaltung und mittlerweile auch einer eigenen Großsparkasse relativ geschlossen und homogen. Damit hat Hannover Strukturen, die den Großraum Hannover wettbewerbsfähig gegenüber anderen deutschen und europäischen Ballungsräumen erscheinen lassen. Dies gilt für Braunschweig nicht.
Früher berechtigt vorgetragene Bedenken gegenüber einer solchen „Region“ als eigener Gebietskörperschaft in einer dreistufigen Verwaltungsorganisation des Landes Niedersachsen (also noch mit einer Bezirksregierung „zwischen“ der Region und der Landesregierung) sind nach der Verwaltungsreform Niedersachsen entfallen.
Damit wäre unter fachlichen Gesichtspunkten praktisch nichts mehr gegen eine Region als Gebietskörperschaft nach dem Beispiel Hannovers einzuwenden.
Nachteilig wäre im Vergleich zu Hannover die große Flächenausdehnung und die ungleich schwierige Umgestaltung, da hier nicht eine kreisfreie Stadt mit einem Landkreis sondern viele kreisfreie Städte und Landkreise „fusionieren“ müßten. Dem Nachteil eines solchen schwierigen Prozesses und einer großflächigen Struktur steht der ungleich größere Nachteil mangelnder Wettbewerbsfähigkeit in der derzeitigen Struktur gegenüber.
Mit der Errichtung einer „Region“ als Gebietskörperschaft könnten sich praktisch alle angesprochenen Probleme (unterschiedliche Zuschnitte, Strukturen, Kammerzuschnitte, usw.) erledigen lassen.
Dies müßte auch nicht als Präzedenzwirkung für das übrige Land in Niedersachsen gelten. Ein weiterer vergleichbarer Ballungsraum wie Hannover oder Braunschweig existiert nicht
Über den Aufgabenzuschnitt der Region müßten die kommunalen Gebietskörperschaften zunächst selbst diskutieren. Erfahrungen aus Hannover mit der dortigen Aufgabenverteilung müßten dazu ausgewertet werden.
Über die Sparkassenstruktur müßte dann gesondert gesprochen werden. Es könnte sich eine gemeinsame Großsparkasse in gemeinsamer Trägerschaft der Gebietskörperschaften und der Nord/LB ergeben. Dies könnte übrigens auch Vorbildfunktion für die Bundesrepublik haben.
Zu Ende gedacht und zu Ende gebracht würde eine solche Region große Wachstumspotentiale entfalten. Derzeit werden viele Energien und Ressourcen mit Konkurrenz bzw. Vermeidung einer solchen verwendet und verbraucht. Und die freiwerdenden Energien, Ressourcen und zu erzielenden Energieeffekte würden der Region einen zusätzlichen Wachstumsschub geben.
Ließe sich eine „Region“ in den Gebietskörperschaften nicht durchsetzen bzw. stieße sie wegen der Großflächigkeit an verfassungsrechtliche Grenzen, käme als zweitbeste - Lösung auch die Stärkung des ZGB durch die Übertragung weiterer Aufgaben (ähnlich wie bei der „Region“) in Betracht. Wenn aber die „Region“ auf Widerstand der Kreise stoßen würde, wäre ähnlicher Widerstand auch hiergegen wahrscheinlich.
Daneben könnte die Aufgabenstärkung des ZGB mit einer Kreisreform und der Reduzierung auf 3 kreisfreie Städte und 3 Kreise verbunden werden. Problematisch könnte hierbei sein, daß dann bei einer Stärkung des ZGB durch Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und Verlegung von staatlichen Aufgaben auf die größeren Kreise, letztere dem Bild einer echten Selbstverwaltungskörperschaft nicht mehr entsprechen könnten.
Über alles sollte jetzt einmal ausführlich und möglichst vor allem in einer genauen rechtlichen Abwägung aller denkbaren Modelle diskutiert werden. Denkbar wäre, daß dazu die Gebietskörperschaften im ZGB ein Gutachten in Auftrag geben. Die Landesregierung dürfte wohl kaum von sich aus oder gar gegen den mehrheitlichen Willen der Gebietskörperschaften initiativ werden.
Deshalb muß die Initiative aus der Region selbst kommen.
Stand: Februar 2008


