Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann
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CDU |
SPD |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Holger Herlitschke, FV Helmut Blöcker, stellv. RV Dr. Elke Flake Gerald Heere Karl-Heinz Kubitza Jutta Plinke Cornelia Rohse-Paul Susanne Schmedt Andrea Stahl |
BIBS
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| FDP Gerd Weidner |
Die Linke. Udo Sommerfeld, FV Gisela Ohnesorge |
(FV = Fraktionsvorsitzender)
(RV = Ratsvorsitzender)
(stellv. RV = stellvertretender Ratsvorsitzender)
Die Anzahl der Ratsmitglieder ist gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt sich nach der Einwohnerzahl. Im Rat der Stadt Braunschweig vertreten 55 Ratsmitglieder die Interessen der rund 240 000 Einwohner Braunschweigs jeweils für eine Wahlperiode von 5 Jahren. Wahlvorschläge können von den politischen Parteien, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf einer Einspruchsfrist vom Gemeindewahlleiter/in geprüft und nach der Entscheidung über ihre Zulässigkeit durch einen besonderen Wahlausschuss öffentlich bekanntgemacht. Das zurzeit in Niedersachsen gültige Kommunalwahlrecht ist eine "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl". Jede Wählerin/jeder Wähler hat drei Stimmen. Sie können auf mehrere Bewerber oder Bewerberinnen einer oder verschiedener Parteien aufgeteilt (panaschiert) oder alle drei einer Kandidatin oder einem Kandidaten gegeben (kumuliert) werden.


