Seit dem 1. November 2011 ist Braunschweig nach § 90 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in 19 Stadtbezirke eingeteilt. Die für spezielle örtliche Angelegenheiten zuständigen politischen Interessenvertretungen der Bürger und Bürgerinnen heißen Stadtbezirksräte. An ihrer Spitze stehen Bezirksbürgermeisterinnen oder Bezirksbürgermeister. Diese Gremien mit insgesamt 242 Mitgliedern sollen für noch mehr Bürgernähe im Hinblick auf kommunale Entscheidungen sorgen. Sie werden zusammen mit dem Rat der Stadt und nach denselben Vorschriften gewählt. Ihre namentlichen Bezeichnungen verweisen auf die geographische Lage. Die Zahl der Mitglieder bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der Stadtbezirke. Sie liegt in Braunschweig zwischen 7 und 19.
Politik & Verwaltung Politik Stadtbezirksräte
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