
Abgeordnete
Die Bezeichnung der Mitglieder der Landtage, des Bundestages und des Europäischen Parlamentes lautet Abgeordnete. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes und werden von diesem nach den Grundsätzen demokratischer Wahlen für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen von anderen (z.B. ihrer Partei) nicht gebunden.
Landtag
Zur 16. Wahlperiode (Landtagswahl am 27. Januar 2008) wurde der Niedersächsische Landtag verkleinert und besteht nunmehr aus mindestens 135 Abgeordneten (vorher 155). Davon werden 87 (vorher 100) in den niedersächsischen Wahlkreisen direkt über die Erststimme und 48 über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Zweitstimme) gewählt. Die Gesamtzahl der Abgeordneten kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen.
Bundestag
Der Deutsche Bundestag besteht gem. § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten. Davon wird die Hälfte über die Kreiswahlvorschläge direkt gewählt, die zweite Hälfte über die Landeslisten besetzt. Die tatsächliche Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhangmandate erhöhen. Ausgleichsmandate wie bei der Landtagswahl gibt es hier nicht.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament besteht seit der Europawahl am 7. Juni 2009 aus 736 Abgeordneten, davon 99 aus Deutschland. Die Wahl der deutschen Abgeordneten erfolgt ausschließlich über Listenwahl. Dabei können Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen für jedes Bundesland oder eine Gesamtliste für alle Bundesländer aufstellen.


