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Mehrheit, absolute

Bei der absoluten Mehrheitswahl ist derjenige gewählt, der mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält.

Stehen dabei mehr als zwei Kandidaten zur Wahl, kann es sein, dass mehrere Wahlgänge oder eine Stichwahl erforderlich sind.

Siehe auch: relative Mehrheit <> qualifizierte Mehrheit.

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