
Mehrheit, absolute
Bei der absoluten Mehrheitswahl ist derjenige gewählt, der mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält.
Stehen dabei mehr als zwei Kandidaten zur Wahl, kann es sein, dass mehrere Wahlgänge oder eine Stichwahl erforderlich sind.
Siehe auch: relative Mehrheit <> qualifizierte Mehrheit.


