
Beisitzer
Beisitzer sind Mitglieder eines Wahlvorstandes oder eines Wahlausschusses. Die Tätigkeit in einem dieser beiden Wahlorgane wird als Ehrenamt ausgeübt.
In der Regel gibt es in jedem Wahlvorstand 4 Beisitzer. Während des Wahltages führen sie unter anderem folgende Aufgaben aus:
Beisitzer
- kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise,
- geben die Stimmzettel aus,
- ordnen den Zutritt zum Wahlraum,
- beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen,
- sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen.
Im Wahlausschuss gibt es neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem noch sechs weitere Wahlberechtigte als Beisitzer.


