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Bewerber

Die Bewerber (Kandidaten) einer Partei werden von den wahlberechtigten Mitgliedern in einer extra dafür vorgesehenen Aufstellungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.

Bei Kommunalwahlen können sich aber auch Einzelbewerber sowie Wählergruppen (mindestens drei Wahlberechtigte) zur Wahl stellen.

Einzelbewerber gibt es auch bei Bundes- und Landtagswahlen bei den Kreiswahlvorschlägen, die mit der Erststimme direkt in das jeweilige Parlament gewählt werden können.

Da es diese Direktwahl bei der Europawahl nicht gibt, können sich auch keine Einzelbewerber zur Wahl stellen. Dafür können auch sonstige politische Vereinigungen antreten, die nicht die den Status einer Partei besitzen.

Allen Bewerbern gemeinsam ist, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt werden müssen. Außerdem sind in bestimmten Fällen Unterstützungsunterschriften erforderlich.

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E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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