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Briefwahl

Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. In Braunschweig gibt es 36 Briefwahlbezirke (siehe auch Wahlbezirke), in denen die Stimmen der Briefwähler ausgezählt werden.

Die erforderlichen Unterlagen müssen rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Wahlamt angefordert werden. Rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen finden Sie einen entsprechenden Antragsvordruck bzw. einen Online-Antrag im Formularservice des Wahlamtes. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag aufgedruckt. 

Ungefähr vier Wochen vor einer Wahl öffnet die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3. Hier können die Briefwahlunterlagen direkt persönlich beantragt und in der Regel sofort mitgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gleich dort seine Stimmen abzugeben. Den genauen Termin der Öffnung sowie die Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben bzw. auch auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Briefwähler sollten grundsätzlich beachten, dass verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine und Stimmzettel nicht ersetzt werden. Zudem müssen die Wahlbriefe am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein, sonst werden die Stimmen nicht gezählt. Die Risiken einer Briefwahl liegen damit größtenteils beim Wähler.

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