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Briefwahl

Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. In Braunschweig gibt es 36 Briefwahlbezirke (siehe auch Wahlbezirke), in denen die Stimmen der Briefwähler ausgezählt werden.

Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Wahlamt anfordern. Rechtzeitig vor einer Wahl finden Sie einen  Online-Antrag im Formularservice des Wahlamtes. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag aufgedruckt. 

Ungefähr vier Wochen vor einer Wahl öffnet die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3. Hier können Sie die Briefwahlunterlagen direkt persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Sie können auch gleich dort Ihre Stimmen abzugeben. Der genaue Termin der Öffnung sowie die Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben und stehen auch auf der Wahlbenachrichtigung.

Briefwähler sollten beachten, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Zudem müssen die Wahlbriefe am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein, sonst werden die Stimmen nicht gezählt. Die Risiken einer Briefwahl liegen damit beim Wähler.

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