
Bürgerbefragung
Die Voraussetzung für eine Bürgerbefragung ist im § 35 des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festgelegt (bis 31. Oktober 2011: § 22d der Niedersächsischen Gemeindeordnung):
"Die Vertretung (der Rat) kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger beschließen. ... Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln."
Die Grundlagensatzung für Bürgerbefragungen in Braunschweig hat der Rat bereits am 25. Februar 2003 aufgestellt.
Einzelheiten der Befragung und des Verfahrens regelt darüber hinaus eine Durchführungssatzung. Für die erste Bürgerbefragung in Braunschweig am 6. Februar 2011 ist das die Durchführungssatzung vom 14. Dezember 2010.
Außerdem gelten für Bürgerbefragungen auch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).
Zu diesem Thema
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Informationen zur Kommunalverfassung
Nds. Ministerium für Inneres und Sport -
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)
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Grundlagensatzung für Bürgerbefragungen nach § 22 d NGO
(pdf; 0,02 MB) -
Durchführungssatzung für die Bürgerbefragung am 6. Februar 2011
Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 19/2010 (pdf; 0,09 MB) -
Niedersächsisches Kommunalwahlrecht (NKWG, NKWO)


