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Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren, seit 1996 in Niedersachsen möglich, können Bürgerinnen und Bürger beantragen, selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden.

Um erfolgreich zu sein, muss ein Bürgerbegehren von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Das sind in Braunschweig etwa 20.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mündet in einen Bürgerentscheid. Einige Themen sind für ein Bürgerbegehren nicht zulässig.

(Rechtsgrundlage: § 32 des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG)

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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