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Ehrenamt

Wahlehrenämter sind die Mitgliedschaft im Wahlausschuss und im Wahlvorstand (Wahlhelfer).

Zur Übernahme von Wahlehrenämtern ist jeder Wahlberechtigte gesetzlich verpflichtet.  Die Übernahme dieser Aufgabe darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.

Allerdings darf niemand bei einer Wahl mehr als ein Wahlehrenamt ausüben. Bewerber oder Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen dort gar nicht tätig werden.

Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von den Parteien vorgeschlagen und vom Wahlleiter berufen.

Bei der Besetzung der Wahlvorstände zählt das Wahlamt der Stadt Braunschweig auf das Engagement der Wahlberechtigten und setzt, soweit es geht, auf Freiwilligkeit.

Um dieses Ehrenamt übernehmen zu können, muss man für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Die Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder erfolgt durch den Wahlleiter bzw. durch die Gemeinde per Berufungsschreiben.

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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