
Europawahl
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) gewählt. Dabei steht jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) eine bestimmte Anzahl an Sitzen zu entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahlen.
Vor der Europawahl 2004 gab es insgesamt 626 Abgeordnetensitze im EP. Durch den Beitritt 12 weiterer Staaten zur EU erhöhte sich diese Anzahl bis zur Wahl 2009 auf 736. Deutschland als einwohnerstärkstem Land standen davon nach wie vor 99 Sitze zu.
Die Europawahl findet in einem für alle Mitgliedsstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis zum darauffolgenden Sonntag statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Für die Wahl finden die jeweils in den Mitgliedsstaaten geltenden Regelungen Anwendung. Insgesamt aber darf dabei das Verhältniswahlsystem nicht in Frage gestellt werden.
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