
Kreiswahlvorschlag
Bei Bundestags- und Landtagswahlen können Kandidaten von Parteien oder Einzelbewerber als Direktkandidaten in genau einem Wahlkreis antreten. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen (linke Seite des Stimmzettels) bekommt, ist gewählt und zieht auf jeden Fall in das zu wählende Parlament ein.
Wahlkreiskandidaten einer Partei können auch Listenkandidaten derselben Partei sein (vgl.: Landesliste, Landeswahlvorschlag). Eine Partei kann je Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.
Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 66. Tag vor der Wahl beim Kreiswahlleiter eingereicht werden. Einige Parteien und Einzelbewerber müssen den Kreiswahlvorschlag von 200 (Landtagswahl 100) Wahlberechtigten des Wahlkreises durch Unterschrift unterstützen lassen.


